andreasb hat geschrieben:
skat hat geschrieben:
hmü hat geschrieben:
Für 3-rädrige Fahrzeuge (die Zwillingsreifen gelten als 1 Rad) gilt eine Führerschein-Sonderregelung. Mit gedrosseltem Motor könnten die Fahrzeuge mit Führerschein A1 gefahren werden und den kann man mit 16 Jahren erwerben.
Hartmut
Danke Hartmut, es ist für mich ein Schwachsinn mit 16 Jahren ein Führerschein erwerben zu können, Jeder was ein Führerschein besitzt muss auch fahren können und bewusst die volle Verantwortung übernehmen, sonst kein Führerschein das ist meine Meinung.

die machen ja den A1, es ist ja kein Fahrrad.
Das ganze hat nichtmal was mit einer Sonderregelung zu tun.
Für diejenigen die ihre Fahrerlaubnis nach dem 18.01.2013 gemacht haben oder in Zukunft machen werden gelten dreirädrige Fahrzeuge (zu denen ja in erter Linie Trikes zählen, aber eben auch das was hier gezeigt wird) als Motorrad. Ich hab allerdings noch nicht herausgefunden, wo die fahrzeugspezifische Trennung zwischen Führerscheinklasse A und A1 ist. Und A1 darf man eben schon ab 16 Jahre erwerben.
Für alle die ihre Fahrerlubnis bis zu eben diesem 18.01.2013 gemacht haben gelten dreirädige Fahrzeuge als Auto mit entsprechend anderen Bestimmungen (die vor allem das Mitführen eines Anhängers betreffen).
Edith hat inzwischen nachgelesen, dass man irgendwann 2016 die Regelung wieder geändert hat und man dreirädrige Fahrzeuge
auch wieder mit der Klasse B fahren darf, je nach Leistung des Motors allerdings erst ab einem Alter von 21 Jahren ...
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Gruß Udo
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