Kann man jederzeit überprüfen.
https://www.insolvenzbekanntmachungen.de"In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der net SE, Moselufer 50, 56073 Koblenz (AG Koblenz, HRB 22180), vertr. d.: Dr. Stefan Immes, (Geschäftsführer), wird heute, am 17.07.2018 um 12:19 Uhr mit sofortiger Wirkung zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse und zur Aufklärung des Sachverhaltes angeordnet: Es wird die vorläufige Verwaltung des Vermögens gemäß § 21 Abs. 1 Nr. 1 InsO angeordnet. Zum vorläufigen Verwalter wird Rechtsanwalt Dr. Alexander Jüchser, - Kanzlei Lieser -, Josef-Görres-Platz 5, 56068 Koblenz, Tel.: 0261-304790, Fax: 0261- 9114729, E-Mail:
info@lieser-rechtsanwaelte.de, Internet:
http://www.lieser-rechtsanwaelte.de bestellt. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2, 2. Alternative Ins0). Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldner) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
56068 Koblenz, 17.07.2018,
Das Amtsgericht - Abt. 21
21 IN 128/18"