Hannes21 schrieb: Darf ich als Maler ein Foto von jemandem als Vorlage für ein eigenes Werk benutzen?
Hierzu:
http://www.karsten-chudoba.de/wp-conten ... grafen.pdfSeite 11: Vervielfältigung kann auch durch ein "abmalen" geschehen.
Meiner Meinung nach muss es aber eine Einschränkung geben, denn das erlaubte Fotografieren von (an sich urheberrechtlich geschützten) Werken an öffentlichen Plätzen (§ 59 Abs. 1 UrhG) steht jedem zu, unabhängig davon, wer als erster das (Ursprungs-) Werk fotografiert oder gemalt hat.
Bliebe dann höchstens die Frage, ob die Fotografie selbst ein schützenswertes Werk darstellt, also eine entsprechende Schöpfungshöhe (§ 2 UrhG) besitzt, die es dann zu einem eigenen schützenswerten Werk macht.
Ich schaue mal, ob ich hierzu noch was finden kann.
Ergänzung: Christiane hat das schon gefunden
Gruß
Barbara