Pitter hat geschrieben:
Die Fotos sind zwar übertrieben, aber es sollen ja nur Denkanstöße sein. Man kann die Fotomontagen beliebig machen. Es geht nur darum, dass, wenn man mal ein "tolles" Foto hat, das man gerne zeigen möchte, jeden Ärger bezüglich der DSGVO vermeidet.
Nur mal zur Info das, was ich zu wissen meine übers Fotografieren und DSGVO. Es entspricht dem, was man
nachlesen kann. Hier die meiner Meinung nach wichtigsten Punkte:
1. Private Fotografie ohne gewerblichen Zweck und von Amateurfotografen sind nicht betroffen von der Gesetzgebung. Habe allerdings auch andere Meinungen dazu gehört.
2. Professionelle Fotografie (dazu zählen auch Reisebuchautoren, die Fotos fürs Buch schießen, oder Architekten, die ihr fertiges Gebäude abfotografieren) muss sich an die folgenden Regeln halten:
a) Schriftliches Einverständnis aller Fotografierten einholen.
b) Fotografierte unkenntlich machen. Dabei langt es noch nicht einmal annähernd, die Personen so zu verfremden, wie es hier geschehen ist. Sie müssen auch für Bekannte und Verwandte nicht mehr erkennbar sein. Und bei allen 5 Personen dürfte man sie erkennen, wenn man sie kennt.
3. Im Alltag kann man sich bei professionellen Fotografien in einer unangenehmen Lage befinden. Die Regeln einzuhalten, ist nicht immer möglich, es sei denn, man fotografiert menschenleere Plätze und Straßen bzw. entfernt die Menschen komplett in der BEA. Für professionelle Streetfotografen ist es die Hölle, aber auch für Lehrer auf Klassenfahrt oder für Reiseleiter, die die DSGVO mit den Vorschriften zur Einreise zur Covidzeit in Einklang bringen mussten. Beim Reiseführer haben wir es teils so gelöst, dass wir Verwandte, Freunde und Bekannte fotografiert haben, also keine Fremden. Kinderfotos haben wir ganz besonders vermieden.