Moment...
B-Ware hat nichts mit - Ausstellungsware, Vorführgeräten o.ä. zu tun.
B-Ware ist durch die Prüfung gefallen. Kann minimale optische Fehler haben (äußerliche Kratzer, Flecken, Dellen) oder kleine technische Fehler. (Schalter locker, Taste schwergängig, Verfärbung im Display)
Demnach war die Kamera vom Dejo wirklich B-Ware ohne Funktionsmangel.
Die angegebene Ware vom franconia ist dagegen alles A-Ware, aber eben Ausstellungsstücke oder Vorführer. Ein Rückläufer - den könnte man als Grenzfall werten, konnte aber ja behoben werden - also eigentlich auch A-Ware.
Auch meine K5, das DA* 50-135 und das DA* 16-50 habe ich als Vorführgeräte gekauft. Die Kamera hat aber höchstens hoch und trocken in einer Vitrine gestanden (Akku nie geladen, 0 Bilder auf dem Mainboard, Fingerabdruck auf dem Monitorglas

) und bei den Objektiven war nur zu erkennen, dass sie wohl mal auf einer Kamera montiert worden sind.
Ebenso habe ich zwei Flachbildfernseher als Vorführer gekauft, die beide immer noch problemlos laufen, bei einem war nur mal der externe Trafo platt nach 6 Jahren oder so. Ich sag mir da immer: wenn die im Laden ein paar Monate gelaufen sind, dann funktionieren die auch die nächsten 8 Jahre problemlos. Dauergetestet sozusagen.
Also: B-Ware vom Händler mit belanglosen optischen Mängeln und Garantie - ja, warum nicht.
Aussteller/Vorführer vom Händler mit wenigstens einem Jahr Gewährleistung - ja, bisher ohne Probleme.
Aber vielleicht sollte der TO mal kurz spezifizieren, ob er wirklich B-Ware, also mit kleinen Mängeln, meint - oder Ausstellungsstücke/Vorführer.
*und optische Mängel heißt hier, äußerlich am Gerät, nicht fehlerhafte Bilder. Muß man wohl dazusagen.

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es grüßt das ausgewanderte Nordlicht aus Werder (Havel)/Kemnitz
Ralf
