joergens.mi hat geschrieben:
Der allgemeine Begriff Bildrechte teilt sich in drei Teile auf
* Urheberrecht, das ist unveräußerlich, d. h. du hasst das Bild gemacht, du bist der urheber
* Nutzungsrechte, die kann man abtreten, d. h. man kann Dritten einräumen die Bilder nach ihrem Gusto zu benutzen, dies geht exclusiv - dann darfst du sie selber nicht nochmals vermarkten oder nicht exclusiv, dann darfst du deine Bilder auch weiterhin an dritte verkaufen. Die Art und den Umfang der Nutzung kann man mit vernünftigen Partnern vorher vernünftig aushandeln, (Facebo... und andere schreiben explicit mit dem hochladen überträgst du Nutzungsrechte an dem Bild an die Firma zur freien Verfügung)
* Das Recht am eigenen Bild. Niemand darf von die Aufnahmen machen ohne deine Zustimmung, einzige Ausnahme Beiwerk, d. h. Wenn man einen Marktplatz photographiert und du bist unwichtigerweise neben vielen anderen darauf zu sehen - sprich du trägst nichts zur Bildaussage bei - ist das zulässig. Gleicher Standpunkt, du bist promionent zu sehen, dann ist deine Erlaubniss dafür notwendig. Dies gilt eigentlich auch für Künstler (Streetphotographie) - obwohl es da schon kuriose Gerichtsentscheidungen gab bei den die rechte des Künstlers höher gestellt wurden.
Viele Veranstalter nehmen lieber den Begriff Bildrechte anstelle von Nutzungsrechten - da letzteres ihre Intention der kommerziellen kostenlosen Nutzung der Arbeit Dritter verschleiert.
Bei vernünftigen Wettbewerben, räumst du dem Veranstalter das Nutzungsrecht ein, das Bild im Rahmen des Wettbewerbs zu verwenden, inclusive Katalogen, Flyern und was dazugehört. Die Nutzung deines Bildes für andere Zwecke behälst du dir vor.
Wenn du keine finanziellen Interessen an deinen Bildern hast, würde ich sie mit einer Lizenz der Art CC-BY-SA 4.0 versehen, dann kann der Wettbewerb sie nutzen aber dir nicht abluchsen.
Danke für Deinen Beitrag!
Das bringt für mich etwas Licht ins Dunkel.

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Verantwortlich ist man nicht nur für das, was man tut, sondern auch für das, was man nicht tut. (Laozi)AlltagsLicht bei
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