grauer Wolf hat geschrieben:
Und die Freimütigkeit, mit der einige mit dieser Rechtslage umgehen, hat dann gelegentlich auch mal ein böses erwachen zur Folge.
Das wird immer und immer und immer wieder behauptet. Die Urteile, die das bestätigen, stehen nur aus.
Insbesondere das Ostkreuz Urteil, stärkt die Streetfotografie als Kunstform. Das von einigen prophezeite „finale Ende“ der Streetphotography mit Menschen als Motiven ist ausgeblieben.
Zur jetzt konkreten Frage vom Christopher Street Day:
In vielen Städten sind CSDs in traditioneller Linie der Ursprünge am Stonewall Inn (Pride is a Riot!) keine „öffentlichen Veranstaltungen“ sondern politische Demonstrationen. Speziell die Implementierung von ausgefallenen Kostümen, Kleidungsstilen, Symbolen (Regenbogen als Flagge, Sticker usw. in mannigfaltigen Versionen) und Interaktionen (hier z.B. der typische „Pride-Kuss“) sind dabei eindeutige politische Meinungsäußerungen und WOLLEN auch gesehen werden.
Speziell, wenn im Rahmen einer Demonstration solcher Art posiert wird, ist das konkludente Handeln meist eine recht weitgehende Zustimmung, da eben das Erreichen einer Öffentlichkeit hierbei auch Sinn und Zweck der Demonstration ist.
Man fährt mit einer expliziten Zustimmung immer sicherer, nur aufgrund dieser Umstände fällt der*die Kläger*in quasi immer weg und was sollte es dann für Probleme geben? Zumal selbst bei einer Klage eben keinesfalls so eindeutig wie suggeriert ist, dass die Veröffentlichung nicht rechtens ist. Es ist und bleibt immer noch eine Rechtsgüterabwägung die jedes mal erneut vorgenommen werden muss.
Gruß
Tom
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